Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Personen aus dem Ausland können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten, aber ihre Berufsqualifikation von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden konnte
- Qualifizierungsmaßnahme muss geeignet sein, die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen
- bei einer überwiegend betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen
- für die Qualifizierungsmaßnahmen müssen entsprechende Sprachkenntnisse vorliegen, die in der Regel dem Niveau A2 entsprechen
- Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu 20 Stunden je Woche
- Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 24 Monaten erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden
- für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an
- zuständig: die für den Wohnsitz der Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn ein Anerkennungsverfahren bei einer in Deutschland für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zuständigen Stelle durchgeführt wurde und die Anerkennungsstelle festgestellt hat, dass die Qualifizierungsmaßnahmen für die
- Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
- Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang)
erforderlich sind.
Zu Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form (Praktika im Betrieb, theoretische Lehrgänge, Mischformen), Vorbereitungskurse auf Prüfungen und Sprachkurse.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer der Qualifikationsmaßnahme, höchstens jedoch für 18 Monate erteilt.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 10 Stunden je Woche ausüben.
Verfahrensablauf
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der ‚Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland‘ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid festgestellt, dass Ihnen zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit berufspraktische oder theoretische Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen und die Anpassung-, Ausgleichsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation erforderlich sind.
Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist (z.B. bei Ärzten, Krankenpfleger, Rechtsanwälten, Lehrer, Erzieher oder Ingenieure, sog. reglementierte Berufe) muss sich aus dem Bescheid ergeben, dass Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis erforderlich sind. - Sie haben sich erfolgreich für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme angemeldet.
- Die Qualifizierungsmaßnahme ist geeignet, die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen.
- Sie verfügen mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2
- Bei überwiegend betrieblichen Berufsausbildung hat die Bundesagentur für Arbeit der Qualifizierungsmaßnahme zugestimmt, wenn die Zustimmung nicht entbehrlich ist (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Defizit- Bescheid der Anerkennungsstelle
- Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
- Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme, ggfls. Weiterbildungsplan
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Anträge / Formulare
- Online-Formular Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
- Online-Formular Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Information for international skilled workers on the recognition of residence permits on the German Government's "Make it in Germany" portal
- Information portal of the German government for the recognition of foreign professional qualifications
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen der Zentralen Stelle für die Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung