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Ehrenamtskarte Berlin Brandenburg

  • Ehrenamtskarte Ausstellung
  • Ehrenamtskarten können Personen erhalten, die sich in besonderem zeitlichen Umfang ehrenamtlich engagieren
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt der Ehrenamtskarte
  • Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeit und kann bei Erfüllung aller gestellten Voraussetzungen beliebig oft verlängert bzw. wiederbeantragt werden
  • Inhaberinnen und Inhaber können unterschiedliche Vergünstigungen bei teilnehmenden Partnern einlösen

Zuständig: Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Die Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg bescheinigt das freiwillige Engagement und berechtigt ihre Inhaberinnen und Inhaber bei den Partnerunternehmen Vergünstigungen zu erhalten. Zahlreiche Museen, Kultureinrichtungen, Einzelhändler, Gastronomieunternehmen und weitere Dienstleister in Berlin und Brandenburg bieten verschiedenste Rabatte und Angebote an.

 

Leistungsbeschreibung

Mit einer Ehrenamtskarte würdigt das Land seine Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderem zeitlichem Maße ehrenamtlich zum Wohl der Gesellschaft engagieren. Damit ist sie zum einen ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Zum anderen ist mit ihr ein praktischer Nutzen verbunden, da ihre Inhaberinnen und Inhaber Vergünstigungen bei öffentlichen, gemeinnützigen sowie privaten Partnerinnen und Partnern einlösen können.
Bevor Sie eine Ehrenamtskarte bekommen, prüft die Staatskanzlei des Landes Brandenburg als zuständige Behörde, ob Sie die geforderten Voraussetzungen zu ihrem Erhalt erfüllen. Die Ehrenamtskarte ist landesweit sowie in Berlin gültig und einsetzbar, hat jedoch nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Sie kann beliebig oft verlängert bzw. wiederbeantragt werden, solange Sie die geforderten Voraussetzungen zu ihrem Erhalt weiterhin erfüllen. Einen Rechtsanspruch auf eine Ehrenamtskarte können Sie nicht geltend machen.

Wer bekommt die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte in Brandenburg kann erhalten, wer sich:

  • mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden ehrenamtlich engagiert hat,
  • das Ehrenamt in Brandenburg ausübt und
  • die Absicht hat, das Ehrenamt fortzusetzen.

Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigungen verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen. Der Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird.

In Brandenburg können Inhaber der Jugendleiter-Card „Juleica“ einen Antrag auf Erhalt der Ehrenamtskarte stellen.

Die dreijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt ab Ausstellungsdatum. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer neu beantragt werden, sofern die Zugangskriterien weiter erfüllt und durch die Trägerorganisation bestätigt werden.

 

Wie kann die Karte beantragt werden?

Es gibt zwei Verfahren über die Sie die Ehrenamtskarte beantragen können.

Wenn Sie selbst freiwillig engagiert sind und die Ehrenamtskarte beantragen möchten, können Sie einen Einzelantrag (PDF) stellen. Diesen können Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet postalisch oder per E-Mail an uns einreichen.

Organisationen, die die Ehrenamtskarte für ihre Ehrenamtlichen beantragen wollen, haben die Möglichkeit online einen Sammelantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf elektronischen Wege.

Das Freiwilligenzentrum unterstützt ebenfalls bei der Beantragung.

 

Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg neu auch per App für über das Smartphone nutzbar

Seit dem 1. April 2025 ist die Beantragung, Ausgabe und Verlängerung der Ehrenamtskarte nun auch per App durchgehend digital möglich.

Link zum Android-App-Store

Link zum IOS-App-Store

 

Sie können die Ehrenamtskarte per App beantragen. Alternativ können Sie sie bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg als zuständiger Behörde per Papierantrag beantragen.

Beantragung per App:

Laden Sie sich die App „Ehrenamtskarte“ im App Store bzw. Google Play Store herunter. Registrieren Sie sich mit einem eigenen Account oder mit der BundID (einheitliches, bundesweites Nutzerkonto für Verwaltungsleistungen). Starten Sie Ihren Antrag auf eine Ehrenamtskarte. Nachdem Sie alle Antragsdaten ausgefüllt haben, müssen Sie eine automatisch generierte E-Mail an die Organisation senden, in der Sie sich engagieren, damit diese Ihr Ehrenamt bestätigt. Sobald Ihre Organisation den Antrag bestätigt hat, bekommen Sie die digitale Ehrenamtskarte automatisch in Ihrer App angezeigt. Auf Wunsch können Sie zusätzlich eine analoge Karte zugeschickt bekommen.

Beantragung der analogen Karte:

Um eine Ehrenamtskarte zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der der Staatskanzlei des Landes Brandenburg einreichen.

Einzelantrag:

Eine Ehrenamtskarte beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:

Öffnen Sie das Formular als pdf und füllen es online aus. Drucken Sie es dann aus und unterzeichnen es.

Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind zur dortigen unterschriftlichen Bestätigung;

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die im Formular angegebene Adresse.

Sie erhalten Ihre Ehrenamtskarte nach Antragsprüfung im Scheckkarteformat per Post.

Sammelantrag für Organisationen:

Die Ehrenamtskarte kann von allen gemeinwohlorientierten Organisationen bestellt werden, in denen Ehrenamtliche aktiv sind. Mit einem Online-Formular können Organisationen für ihre Ehrenamtlichen einen Sammelantrag stellen.

Öffnen Sie das Formular und füllen es online aus.

Nach Absenden des Online-Formulars werden Sie von der Staatskanzlei Brandenburg per E-Mail kontaktiert.

Dabei erhalten sie:

  • eine passwortgeschützte Tabelle, in die Sie die Namen der Ehrenamtlichen eintragen müssen.
  • die Vorlage einer Datenschutzerklärung, die jede/r Ehrenamtliche/r unterzeichnen muss.

Mit der Rücksendung der Tabelle per Mail versichern Sie, dass die Antragsliste korrekt ausgefüllt wurde und die Richtlinien des Datenschutzes eingehalten wurden.

Nach Erhalt der ausgefüllten Tabelle fertigt die Staatskanzlei die personalisierten Ehrenamtskarten, die Ihnen anschließend per Post zugesandt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte geben Sie die Ehrenamtskarten zeitnah an Ihre Ehrenamtlichen weiter (spätestens drei Monate nach Erhalt der Karten). Über die Art der Verteilung (Versand, persönliche Überreichung) entscheidet die Organisation.

Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Abteilung 4 „Planung“

Referat 45 „„Koordinierungsstelle Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Orden/Ehrungen“

Grundlegende Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte ist, dass Sie sich durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr und ohne Erhalt einer Aufwandspauschale (oder anderen Entgeltes) ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen oder gemeinnützigen Einrichtung oder einer gemeinwohlorientierten Gruppen. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen:

  • Sie müssen bereits eine gewisse Zeit lang das ehrenamtliche Engagement vorweisen können (1 Jahr)
  • Sie müssen ein Mindestalter (16 Jahre) erreicht haben

Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in Brandenburg erbracht werden.

Beim digitalen Antrag: keine

Beim analogen Antrag: Ausgefüllter Antrag (enthält zusätzliche Bestätigung der Organisation)

Einzelantrag (PDF), die Einsatzstellen bestätigen den Einsatz mit Ihrer Unterschrift.

Sammelantrag für Organisatoren, online über die Homepage des Landes Brandenburg

Die Beantragung ist nun auch per App möglich.

 

Gültigkeit der Ehrenamtskarte: 3 Jahre

In der Regel 1 bis 2 Wochen (per Ehrenamtskarten-App bei Vorliegen der Organisationsbestätigung in der Regel max. 72 Stunden)

Es besteht kein Rechtsanspruch. Bitte beachten Sie, dass bei Nichterhaltung der Ehrenamtskarte keine Rechtsmittel eingelegt werden können.

Nicht möglich