Ehrenamtskarte
Ehrenamtskarte
Textblöcke ein-/ausklappenDie Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg bescheinigt das freiwillige Engagement und berechtigt ihre Inhaberinnen und Inhaber bei den Partnerunternehmen Vergünstigungen zu erhalten. Zahlreiche Museen, Kultureinrichtungen, Einzelhändler, Gastronomieunternehmen und weitere Dienstleister in Berlin und Brandenburg bieten verschiedenste Rabatte und Angebote an.
Leistungsbeschreibung
Wer bekommt die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte in Brandenburg kann erhalten, wer sich:
- mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden ehrenamtlich engagiert hat,
- das Ehrenamt in Brandenburg ausübt und
- die Absicht hat, das Ehrenamt fortzusetzen.
Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigungen verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen. Der Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird.
In Brandenburg können Inhaber der Jugendleiter-Card „Juleica“ einen Antrag auf Erhalt der Ehrenamtskarte stellen.
Die dreijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt ab Ausstellungsdatum. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer neu beantragt werden, sofern die Zugangskriterien weiter erfüllt und durch die Trägerorganisation bestätigt werden.
Wie kann die Karte beantragt werden?
Es gibt zwei Verfahren über die Sie die Ehrenamtskarte beantragen können.
Wenn Sie selbst freiwillig engagiert sind und die Ehrenamtskarte beantragen möchten, können Sie einen Einzelantrag (PDF) stellen. Diesen können Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet postalisch oder per E-Mail an uns einreichen.
Organisationen, die die Ehrenamtskarte für ihre Ehrenamtlichen beantragen wollen, haben die Möglichkeit online einen Sammelantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf elektronischen Wege.
Das Freiwilligenzentrum unterstützt ebenfalls bei der Beantragung.
Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg neu auch per App für über das Smartphone nutzbar
Seit Anfang September 2024 kann die Karte auch über eine neue App beantragt werden. Aktuell handelt es sich dabei noch um ein Pilotprojekt. Die Pilotphase endet am 31. Dezember 2024. Sie dient der Erprobung und Verbesserung der App, die ab 2025 endgültig angeboten werden soll. Während der Pilotphase wird die App weiterentwickelt, weshalb in diesem Zeitraum häufiger zu Updates kommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzelantrag (PDF), die Einsatzstellen bestätigen den Einsatz mit Ihrer Unterschrift.
Sammelantrag für Organisatoren, online über die Homepage des Landes Brandenburg
Die Beantragung ist nun auch per App möglich.
Rechtsgrundlage
Es besteht kein Rechtsanspruch. Bitte beachten Sie, dass bei Nichterhaltung der Ehrenamtskarte keine Rechtsmittel eingelegt werden können.