Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (EKJS)


Leistungsbeschreibung

Hier geht es um Prävention, also vorbeugende Maßnahmen und Aufklärungen. Die Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Außerdem sollen Eltern, andere Erziehungsberechtigte und weitere Bezugspersonen Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen können.

Welche Angebote gibt es hier? 

  • Allgemeine Beratung zu den einzelnen Themen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes:
    - Kinderrechte und Kinder- und Jugendbeteiligung
    - Liebe, Partnerschaft und Sexualität
    - Mediennutzung und Medienkompetenz
    - Umgang mit der Umwelt
    - Weltanschauung und Toleranz
    - Kommunikation als Gewaltprävention
    - gesunde Lebensführung
    - Konsumverhalten und Suchtprävention
  • Sozialpädagogische Begleitung von jungen Menschen und deren Eltern in Fällen des Verstoßes gegen das Jugendschutz- oder Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Ausnahmegenehmigungen im Sinne des Jugendschutz- oder Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Projektbegleitung z.B. an Schulen, im Freizeitbereich oder anderen Einrichtungen der Jugendhilfe
  • ggf. Weitervermittlung an andere Beratungsstellen und spezielle Angebote zu den Themen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
  • Vernetzung von Anbietern präventiver Angebote

Für wen sind die Angebote? 

  • Kinder und Jugendliche, deren Eltern
  • andere Bezugspersonen, wie Lehrer, Erzieher, Multiplikatoren
  • weitere Akteure aus Schulen, Institutionen, freien Trägern, Behörden, Gremien, Veranstaltern und der breiten Öffentlichkeit

Andrea Hanft
Wiener Straße 1
Zimmer 107

Telefon: (03381) 58 51 51
  •  § 14 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
  • UN- Kinderrechtskonvention, 
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG), 
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG)

Bitte beachten Sie, dass Eltern/ Sorgeberechtigte, Kinderarzt und Kita/ Schule ihr Einverständnis schon gegeben haben müssen, bevor das Jugendamt zustimmen kann!