Familienpass
Familienpass
Textblöcke ein-/ausklappenFür Jung und Alt, Singles und Paare, Familien und Alleinerziehende
Leistungsbeschreibung
Mit dem Familienpass können Vergünstigungen, die bestimmte Einrichtungen gewähren, in Anspruch genommen werden. Der Familienpass dient als Nachweis zur Berechtigung für diese Vergünstigung. Er muss von den Einrichtungen akzeptiert werden.
Folgende Vergünstigungen gibt es zur Zeit:
- Ermäßigtes Mittagessen in Kitas (über die Kita)
- Ermäßigtes Mittagessen in Schulen (über die Schule)
- Ermäßigung bei Schulwegsfahrten (Schulverwaltung)
- Ermäßigung bei der Kita-Gebühr (lt. Trägersatzung)
- Ermäßigter Eintritt für das Marienbad
- Ermäßigter Eintritt für das Brandenburger Theater
- Ermäßigte Gebühren in der Städtischen Musikschule„Vicco von Bülow“
- Ermäßigte Gebühren in der Volkshochschule
- Ermäßigter Eintritt für die städtischen Museen
- Freie Benutzung der Fouqué-Bibliothek
- Nutzung der Brandenburger Tafel
- Ermäßigte Gebühren in der Wredowschen Zeichenschule
- Ermäßigte Gebühren in der Freien Musikschule Brandenburg
- Nutzung der Kleiderkammer des DRK, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Brandenburg an der Havel e.V.
- Verschiedene Angebote beim Frauen- und Familienzentrum des Demokratischen Frauenbundes, Landesverband Brandenburg e.V. im Bürgerhaus Hohenstücken
- Ermäßigung in der Rappelkiste
- Nutzung der Angebote Kleiderursel, 0163 3447555
- Ermäßigung der Online Nachhilfe von Nachhilfe-Team.net
Einkommensgrenze
Den Familienpass erhalten Brandenburger Bürgerinnen und Bürger, wenn ihr Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt - egal, ob sie allein oder in einer Familie leben. Die Einkommensgrenze setzt sich folgendermaßen zusammen (Januar 2024):
- 1126,00 EUR für das Familienoberhaupt
- zuzüglich 395,00 EUR für jedes weitere im Haushalt lebende Familienmitglied
- zuzüglich angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung.
Der Familienpass ist maximal 6 Monate gültig. Eine Verlängerung ist möglich und muss nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes neu beantragt werden.
Ausgabestellen
- Kinderförderverein WIR e.V. - Infostelle Dschungel
Kurstr. 67
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 794 887 6
Montag und Mittwoch: 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Volkssolidarität, Regionalverband Mittelmark e.V.
August-Bebel-Straße 7
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 794 847
Donnerstag: 09:00 bis 14:00 Uhr - Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
- Bürgerservice
- Ortsteilverwaltung Plaue / Kirchmöser
- Amt für Jugend und Soziales Hinweis: Die Ausgabe erfolgt hier nur für Leistungsberechtigte des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie erhalten den Familienpass direkt von Ihrer zuständigen Fachkraft.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Eingliederungshilfe
- Leistungen für Asylbewerber
- Jobcenter Brandenburg an der Havel - Hinweis: Die Ausgabe erfolgt hier nur für Leistungsberechtigte des Jobcenters. Sie erhalten den Familienpass direkt von Ihrer zuständigen Fachkraft
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Familienpass kann nur bearbeitet werden, wenn alle Ihre Einkünfte und die, der weiteren Familienmitglieder nachgewiesen wurden. Dies erfolgt durch:
- Personalausweis oder Reisepass für den Antragsteller und für jede volljährige Person, die im Haushalt lebt
- Kinderpass, Schülerausweis
- Nachweis über Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt)
- Bescheide / Nachweise zu folgenden Leistungen:
- Renten (BerufsunfähigkeitsR., ErwerbsunfähigkeitsR., AltersR., WitwenR., WaisenR.)
- Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Unterhaltsgeld für Umschüler/-innen
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Kindergeld, Kinderzuschlag
- Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld (als Miet- oder Lastenzuschuss)