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Für Jung und Alt, Singles und Paare, Familien und Alleinerziehende

Leistungsbeschreibung

Mit dem Familienpass können Vergünstigungen, die bestimmte Einrichtungen gewähren, in Anspruch genommen werden. Der Familienpass dient als Nachweis zur Berechtigung für diese Vergünstigung. Er muss von den Einrichtungen akzeptiert werden.

Folgende Vergünstigungen gibt es zur Zeit:

Einkommensgrenze

Den Familienpass erhalten Brandenburger Bürgerinnen und Bürger, wenn ihr Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt - egal, ob sie allein oder in einer Familie leben. Die Einkommensgrenze setzt sich folgendermaßen zusammen (Januar 2024):

  • 1126,00 EUR für das Familienoberhaupt
  • zuzüglich 395,00 EUR für jedes weitere im Haushalt lebende Familienmitglied
  • zuzüglich angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung.

Der Familienpass ist maximal 6 Monate gültig. Eine Verlängerung ist möglich und muss nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes neu beantragt werden.

Ausgabestellen

Der Antrag auf Familienpass kann nur bearbeitet werden, wenn alle Ihre Einkünfte und die, der weiteren Familienmitglieder nachgewiesen wurden. Dies erfolgt durch:

  • Personalausweis oder Reisepass für den Antragsteller und für jede volljährige Person, die im Haushalt lebt
  • Kinderpass, Schülerausweis
  • Nachweis über Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt)
  • Bescheide / Nachweise zu folgenden Leistungen:
    • Renten (BerufsunfähigkeitsR., ErwerbsunfähigkeitsR., AltersR., WitwenR., WaisenR.)
    • Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III
    • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
    • Unterhaltsgeld für Umschüler/-innen
    • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    • Kindergeld, Kinderzuschlag
    • Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
    • Wohngeld (als Miet- oder Lastenzuschuss)