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Melderegisterauskunft Erteilung


Leistungsbeschreibung

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

1 bis 3 Wochen

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

keine fachliche Freigabe

Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg