Melderegisterauskunft Erteilung
Melderegisterauskunft Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Anträge / Formulare
- Ein Online-Formular und das Formular als PDF zum Ausdruck gibt es nur für die einfache Melderegisterauskunft.
Bemerkungen
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg