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Schulbescheinigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Eine Schulbescheinigung ist ein Nachweis darüber, dass eine Person an einer Schule angemeldet ist. Das Dokument wird von der jeweiligen Schule, die besucht wird, ausgestellt. Beantragen können es Schüler/innen selbst oder deren Eltern/Sorgeberechtigte.

Schulbescheinigungen werden von Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern/Sorgeberechtigten für verschiedene Anlässe benötigt:

  • um Sozialleistungen zu beantragen (z.B. Kindergeld, Bafög älterer Geschwister, Zuschüsse für den Schulbesuch)
  • für andere behördliche Anträge (z.B. gesetzliche Versicherungen, Aufenthaltserlaubnis)
  • für Arbeitgeber  (z.B. bei Ferienjobs von Schüler/innen)

Sie müssen den Grund für die Beantragung einer Schulbescheinigung nicht angeben. Jedoch haben Sie bei Beantragung bestimmter Sozialleistungen Anspruch auf eine kostenfreie Schulbescheinigung. Wenn Sie die Gebühr für die Schulbescheinigung nicht zahlen wollen, müssen Sie dies durch ein entsprechendes Dokument nachweisen. Mehr Informationen finden Sie unter "Welche Gebühren fallen an?".

Eine Schulbescheinigung kostet 4,00 € pro Stück.
Es gibt Sonderfälle, in denen eine Schulbescheinigung kostenfrei augestellt wird.

Wann ist eine Schulbescheinigung kostenlos?

Gebührenfrei sind Schulbescheinigungen bei Vorlage eines aktuellen gültigen Familienpasses bzw. Sozialhilfebescheides und wenn sie für die Erlangung einer Sozialleistung notwendig sind. Hierfür ist das Antragsformular / Schreiben der jeweiligen Behörde, welche eine Schulbescheinigung von Ihnen angefordert hat, im Sekretariat vorzulegen. Die Beantragung der Schulbescheinigung ist für die folgenden Sozialleistungen kostenlos:

  • Kindergeld (Bundesagentur für Arbeit/Kindergeldstellen des Öffentlichen Dienstes)
  • Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine (Wohngeldstellen)
  • Leistungen der Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II (Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter)
  • Leistungen der Ausbildungsförderung (BAFöG) (Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung)
  • Leistungen für schwerbehinderte Menschen (Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter, Amt für Soziales und Versorgung)
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkassen, Bundesknappschaften)
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundes- und Landesversicherungsanstalten)
  • Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kriegsopferfürsorge (Amt für Soziales und Versorgung, Hauptfürsorgestellen)
  • Erziehungsgeld (Auszahlungsstellen)
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter)
  • Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung des SGB XII (Sozialämter, überörtliche Träger der Sozialhilfe, Gesundheitsämter)
  • Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen (Agentur für Arbeit, Hauptfürsorgestellen, Krankenkassen, Unfallkassen, Versicherungsanstalten, Versorgungsämter, Sozialhilfeträger, Gesundheitsämter etc.)
  • Leistungen zur Unterhaltssicherung (Kreiswehrersatzamt)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialhilfeträger)

* Wichtig: Wenn Sie eine kostenfreie Schulbescheinigungen beantragen wollen, nutzen Sie bitte nicht den Online-Antrag, sondern wenden Sie sich direkt an das Schulsekretariat der jeweiligen Schule. 

Wo und wann kann die Gebühr eingezahlt werden?

Wenn Sie eine Schulbescheinigung per Online-Antrag beantragen, zahlen Sie die Gebühr direkt online.

Es besteht die Möglichkeit die Gebühr bar einzuzahlen. Hierzu stellen Sie den Antrag auf Schulbescheinigung bitte persönlich oder per E-Mail beim jeweiligen Schulsekretariat. Anschließend erfolgt die Bargeldkassierung in der:

Sachgebiet Schulverwaltung
Friedrich-Franz-Straße 19
TGZ Gebäude A
14770 Brandenburg an der Havel

Ansprechpartnerin:

Frau Große
Telefon 03381 / 58 51 01
Raum 3.4.2 (3.Etage)

Ansprechpartnerin im Vertretungsfall:

Frau Woköck
Telefon 03381 / 58 40 31
Raum 3.2.5/2 (3. Etage)

Folgende Kassenzeiten sind dabei unbedingt zu beachten:

nach Vereinbarung

Nach Entrichtung der Gebühr legen Sie die Zahlungsquittung im Schulsekretariat vor und erhalten dann von dort die Schulbescheinigung.

Grundlage der Gebührenerhebung ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 20.12.2002 (Amtsblatt Nr. 24 vom 20. Dezember 2002), geändert durch Satzung vom 12.06.2003 (Amtsblatt Nr. 8 vom 17.06.2023)

Der Antrag kann persönlich, telefonisch oder schriftlich im Schulsekretariat der besuchten Schule gestellt werden. Weiterhin kann die Schulbescheinigung auch online beantragt und bezahlt* werden. Bitte wählen Sie dazu die Schule aus, bei der Sie die Schulbescheinigung beantragen möchten:

* Wichtig: Nutzen Sie den Online-Antrag nur, wenn Sie eine kostenpflichtige Schulbescheinigung beantragen - kostenfreie Schulbescheinigungen beantragen Sie bitte persönlich im Schulsekretariat der jeweiligen Schule.