Wahlhelfer Anmeldung
- Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer
- Einsatz als Mitglied eines Wahlvorstands im Urnen- oder Briefwahllokal
- Tätigkeit ist ein Ehrenamt
- Pflichten: unparteiische Wahrnehmung des Amtes und Verschwiegenheit
- während der Tätigkeit dürfen keine Zeichen sichtbar getragen werden, die auf eine politische Überzeugung hinweisen
- für den Einsatz wird eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) gezahlt
- freiwillige Anmeldung bei der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel möglich
- zuständig: Wahlbehörde – Sachgebiet Statistik und Wahlen
Leistungsbeschreibung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen als Mitglieder der Wahlvorstände die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen. Je nach Einsatz erfolgt ihre Tätigkeit in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahlvorstand.
Zu ihren Aufgaben gehören – abhängig von der jeweiligen Funktion im Wahlvorstand – insbesondere:
- die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wahlberechtigtenverzeichnisses beziehungsweise Wählerverzeichnisses,
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und geheimen Stimmabgabe,
- die Mitwirkung bei der ordnungsgemäßen Stimmabgabe und der Freigabe der Wahlurne,
- die Führung der Wahlunterlagen sowie
- die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach Abschluss der Wahlhandlung.
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder des Wahlvorstands sind verpflichtet, ihr Amt unparteiisch wahrzunehmen und über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Während ihrer Tätigkeit dürfen sie kein Zeichen sichtbar tragen, das auf eine politische Überzeugung hinweist.
Die Mitglieder der Wahlvorstände werden für jede Wahl nach den jeweils geltenden wahlrechtlichen Vorschriften durch die zuständige Stelle berufen.
Freiwillige Meldungen für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind ausdrücklich erwünscht und werden bei der Besetzung der Wahlvorstände nach Möglichkeit berücksichtigt. Ansprechpartnerin für freiwillige Meldungen ist die Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel – Sachgebiet Statistik und Wahlen.
Für ihren Einsatz erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Wahl und der im Wahlvorstand übernommenen Funktion.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich bei der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel als Wahlhelferin oder Wahlhelfer an.
- Die nach dem jeweiligen Wahlrecht zuständige Stelle beruft Sie als Mitglied eines Wahlvorstands.
Zuständige Stelle
Stadt Brandenburg an der Havel – Wahlbehörde (Sachgebiet Statistik und Wahlen)
Voraussetzungen
Für die freiwillige Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gilt grundsätzlich:
- Sie sind für die jeweilige Wahl wahlberechtigt.
- Sie sind bei der jeweiligen Wahl weder Wahlbewerberin oder Wahlbewerber noch Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlages.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angabe der personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift
Welche Fristen muss ich beachten?
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Rechtsgrundlage
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§§ 4 und 5 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG) sowie §§ 6 bis 10 Europawahlordnung (EuWO)
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§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG) sowie §§ 6 bis 10 Bundeswahlordnung (BWO)
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§§ 14 und 46 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) sowie §§ 5, 6 und 8 Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV)
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§§ 18, 46 und 92 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) sowie §§ 5 und 7 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin bzw. des Bundeswahlleiters
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer auf der Internetseite der Landeswahlleiterin bzw. des Landeswahlleiters Brandenburg: