Abholung- Personalausweis, Reisepass, eID-Karte
Leistungsbeschreibung
Ihr Personalausweis, Reisepass bzw. Ihre eID-Karte liegen in der Behörde zur Abholung bereit.
Sie können die o. g. Dokumente persönlich abholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen.
Bitte beachten Sie, dass zur Abholung Folgendes vorliegen muss:
- Ihr bisheriges Dokument,
- bei Verlust eine Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) im Original,
- bei Bevollmächtigung - eine entsprechende Vollmacht und dass Dokument der bevollmächtigte Person.
Eine Vollmacht finden Sie unter den Bereich Dokumente.
An Kinder unter 16 Jahren erfolgt keine Aushändigung eines Personalausweises und bei Kindern unter 18 Jahren ist keine Aushändigung des Reisepasses möglich. In diesen Fällen können die Dokumente grundsätzlich nur vom gesetzlichen Vertreter abgeholt werden.
Voraussetzungen
Sie haben einen Personalausweis, einen Reisepass oder eID-Karte beantragt, der zur Abholung bereit liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte beachten Sie, dass zur Abholung Folgendes vorliegen muss:
- Ihr bisheriges Dokument,
- bei Verlust eine Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) im Original,
- bei Bevollmächtigung - eine entsprechende Vollmacht und dass Dokument der bevollmächtigte Person.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)