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Schülerfahrtkostenerstattung bei der Magnus-Hoffmann-Schule beantragen


  1. Online-Antrag einreichen:
    Füllen Sie das digitale Formular vollständig aus und laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Nachweise hoch.
  2. Prüfung durch die Verwaltung:
    Das Sachgebiet Schulverwaltung prüft die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen.
  3. Ausgabe / Bewilligung:
    • Monatskarten: Sie erhalten Coupons, die mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen sind. Diese berechtigen Sie zum Erwerb einer ermäßigten Fahrkarte bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel.
    • VBB-Abo: Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid. Unter Vorlage des Bescheides sind Sie berechtigt, einen ermäßigten Abo-Vertrag bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel abzuschließen.

  • Hauptwohnsitz: Der Hauptwohnsitz der SchülerIn muss
    sich in der Stadt Brandenburg an der Havel befinden. Die Adresse des Nebenwohnsitzes kann nicht berücksichtigt werden.
    Besonderheit bei Auszubildenden: Bei SchülerInnen beruflicher Schulen mit Ausbildungsvertrag gilt der Sitz des Ausbildungsbetriebes als Wohnort und nicht der Hauptwohnsitz.
  • Schulform: Es muss eine allgemeinbildende Schule, eine berufliche Schule (Fachschulen ausgenommen) oder eine staatlich anerkannte Ersatzschule besucht werden.
  • Schulen außerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel: Für Schulen außerhalb des Stadtgebiets besteht nur dann ein Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrtkosten, wenn eine Schulzuweise oder das Protokoll eines Förderausschussverfahrens vorliegt.
  • Mindestentfernung: Der kürzeste verkehrsübliche Fußweg (einfache Entfernung) zwischen dem Hauptwohnsitz und der besuchten Schule muss folgende Entfernungsgrenzen überschreiten:
    • Primarstufe (Klasse 1 bis 6): mehr als 2 km
    • Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10): mehr als 3,5 km
    • Sekundarstufe II und Berufsschulen: mehr als 5 km
    • Bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen kann auch bei kürzeren Wegstrecken ein Anspruch bestehen

  • Die Antragstellung für das laufende Schuljahr ist jederzeit möglich. 
  • Die Antragstellung für das kommende Schuljahr ist jeweils ab dem 2. Mai möglich.

Kostenbeteiligung: Sowohl beim VBB-Abo als auch bei Monatskarten beträgt der gesetzliche Eigenanteil in de Regel 40% des jeweiligen Preises für den Tarifbereich AB.

Befreiung vom Eigennteil: Wenn Sie bei der Antragstellung einen gültigen Familienpass der Stadt Brandenburg an der Havel vorlegen oder eine Unterbringung in einem Heim / bei Pflegepersonen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) erfolgt, wird der Eigenanteil erlassen.

Verlust des Tickets: Bei Verlust von Coupons oder bereits erworbenen Fahrkarten erfolgt keine Neuausstellung. Die Kosten der jeweiligen Ersatzbeschaffung müssen selbst getragen werden.