Schülerfahrtkostenerstattung bei der Frederic-Joliot-Curie-Schule beantragen
Schülerfahrtkostenerstattung bei der Frederic-Joliot-Curie-Schule beantragen
Verfahrensablauf
- Online-Antrag einreichen:
Füllen Sie das digitale Formular vollständig aus und laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Nachweise hoch. - Prüfung durch die Verwaltung:
Das Sachgebiet Schulverwaltung prüft die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen. - Ausgabe / Bewilligung:
- Monatskarten: Sie erhalten Coupons, die mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen sind. Diese berechtigen Sie zum Erwerb einer ermäßigten Fahrkarte bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel.
- VBB-Abo: Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid. Unter Vorlage des Bescheides sind Sie berechtigt, einen ermäßigten Abo-Vertrag bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel abzuschließen.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz: Der Hauptwohnsitz der SchülerIn muss
sich in der Stadt Brandenburg an der Havel befinden. Die Adresse des Nebenwohnsitzes kann nicht berücksichtigt werden.
Besonderheit bei Auszubildenden: Bei SchülerInnen beruflicher Schulen mit Ausbildungsvertrag gilt der Sitz des Ausbildungsbetriebes als Wohnort und nicht der Hauptwohnsitz. - Schulform: Es muss eine allgemeinbildende Schule, eine berufliche Schule (Fachschulen ausgenommen) oder eine staatlich anerkannte Ersatzschule besucht werden.
- Schulen außerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel: Für Schulen außerhalb des Stadtgebiets besteht nur dann ein Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrtkosten, wenn eine Schulzuweise oder das Protokoll eines Förderausschussverfahrens vorliegt.
- Mindestentfernung: Der kürzeste verkehrsübliche Fußweg (einfache Entfernung) zwischen dem Hauptwohnsitz und der besuchten Schule muss folgende Entfernungsgrenzen überschreiten:
- Primarstufe (Klasse 1 bis 6): mehr als 2 km
- Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10): mehr als 3,5 km
- Sekundarstufe II und Berufsschulen: mehr als 5 km
- Bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen kann auch bei kürzeren Wegstrecken ein Anspruch bestehen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Antragstellung für das laufende Schuljahr ist jederzeit möglich.
- Die Antragstellung für das kommende Schuljahr ist jeweils ab dem 2. Mai möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Kostenbeteiligung: Sowohl beim VBB-Abo als auch bei Monatskarten beträgt der gesetzliche Eigenanteil in de Regel 40% des jeweiligen Preises für den Tarifbereich AB.
Befreiung vom Eigennteil: Wenn Sie bei der Antragstellung einen gültigen Familienpass der Stadt Brandenburg an der Havel vorlegen oder eine Unterbringung in einem Heim / bei Pflegepersonen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) erfolgt, wird der Eigenanteil erlassen.
Verlust des Tickets: Bei Verlust von Coupons oder bereits erworbenen Fahrkarten erfolgt keine Neuausstellung. Die Kosten der jeweiligen Ersatzbeschaffung müssen selbst getragen werden.