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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich


Leistungsbeschreibung

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Diese Regelung gilt für

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • Unverheiratete Paare

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Hinweis:

Der Bürgerservice über­mittelt Melde­daten an den Beitrags­service, wenn sich bei voll­jährigen Ein­wohnern Daten geändert haben. Anders als bei der anlass­bezogenen Melde­daten­über­mittlung werden beim bundes­weiten Melde­daten­abgleich die Daten sämt­licher voll­jährigen, in Deutsch­land gemeldeten Personen über­mittelt, um deren Beitrags­pflicht zu klären.

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
  • jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
  • ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bietet eine Vielzahl von Services auf seiner Internetseite als Online-Dienst oder PDF zum Download an. Dazu zählen unter anderem:

  • Änderungen zum Beitragskonto
  • Befreiung oder Ermäßigung beantragen
  • Nebenwohnung, Gartenlauben u.ä. befreien
  • Anfrage zur Beitragspflicht beantworten.

Hier geht es zu den Online-Services

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wird automatisch über Ihren Umzug entsprechend Ihrer Meldung beim Bürgerservice informiert.

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

SWR;
redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014