BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hinweisgebermeldestellen


Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Leistungsbeschreibung

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1932).

Ziel des Gesetzes ist es, Hinweise zu ermöglichen und hinweisgebende Personen vor beruflichen Nachteilen wie Kündigung, Diskriminierung oder Repressalien zu schützen.

Missstände und Gesetzesverstöße werden häufig zuerst von Insidern erkannt.

Eine wichtige Voraussetzung zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien stellt die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber dar. Das Hinweisgeberschutzgesetz schafft genau hierzu den Rahmen.

Für die Beschäftigten, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontext der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Informationen über Verstöße erlangt haben, besteht eine verwaltungsinterne Meldestelle.

 

Folgende externe Meldestellen nach dem HinSchG stehen zur Verfügung:

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zu Verstößen im Finanzsektor)

https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html


Bundeskartellamt (zu Verstößen im Kartell- und Wettbewerbsrecht)

https://www.bundeskartellamt.de/DE/Aufgaben/Kartelle/HinschG/HinschG_node.html

 

Bundesamt für Justiz (zu Verstößen gegen sonstige Vorschriften)

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

 

Bitte beachten Sie: Die Meldestellen sind keine Strafverfolgungsbehörden. Wenn es bei einer Meldung um einen strafrechtlichen Verstoß geht, der in keinem beruflichen Zusammenhang steht, dann wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)