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Auskunft - Einfache Melderegisterauskunft


Leistungsbeschreibung

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich , schriftlich, per Mail oder online bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.

Bei persönlicher Vorsprache in der Meldebehörde (Bürgerservice) ist Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Bei schriftllicher Beantragung und per Mail ist das beigefügte Formular unbedingt ausgefüllt und unterschrieben an die Meldebehörde (Bürgerservice) zu übersenden.

 

Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte

5,50 € je nachgefragte Person

Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte

12,00 € je nachgefragte Person