Auskunft - Einfache Melderegisterauskunft
Auskunft - Einfache Melderegisterauskunft
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich , schriftlich, per Mail oder online bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei persönlicher Vorsprache in der Meldebehörde (Bürgerservice) ist Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Bei schriftllicher Beantragung und per Mail ist das beigefügte Formular unbedingt ausgefüllt und unterschrieben an die Meldebehörde (Bürgerservice) zu übersenden.
Welche Gebühren fallen an?
Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte
5,50 € je nachgefragte Person
Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte
12,00 € je nachgefragte Person
Anträge / Formulare
- einfache Melderegisterauskunft
- einfache Melderegisterauskunft (PDF zum Ausdruck)