Kulturförderung
Kulturförderung
Die städtische Kulturförderung, Sie umfasst unter anderem die finanzielle Förderung von Kulturprojekten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, das können Musik- und Theateraufführungen oder Projekte künstlerischer und kultureller Art im Bereich Bildende Kunst, der Darstellenden Kunst, der Literatur, der Soziokultur und kulturellen Bildung sowie des zeitgeschichtlichen und kulturellen Gedächtnisses sein.
Leistungsbeschreibung
Förderung der Freien Kulturarbeit
Dem Kulturbüro der Stadt Brandenburg an der Havel stehen jedes Jahr städtische Mittel zur Förderung kultureller Projekte zur Verfügung.
Projekte sind zeitlich begrenzte Vorhaben von regionaler oder überregionaler Bedeutung, die beispielgebend auf den Gebieten Musik, der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, der Literatur, der Soziokultur und kulturellen Bildung sowie des zeitgeschichtlichen und kulturellen Gedächtnisses sind. Die Projekte bzw. Maßnahmen sollen allen Bürgern/ Bürgerinnen zugänglich sein, ein öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, Innovation fördern und ortsbezogen, kulturszenebelebend sowie kunstspartenübergreifend sein.
Förderung von kulturellen Veranstaltungen (Stadtfeste)
Dem Kulturbüro der Stadt Brandenburg an der Havel stehen jedes Jahr städtische Mittel zur Förderung von Stadtfesten zur Verfügung:
Diese Stadtfeste müssen kulturelle Veranstaltungen sein, die geistige und künstlerische Errungenschaften, stadtgeschichtliche Ereignisse, oder Brauchtum, oder Tradition für eine Vielzahl von einheimischen Besuchern und Touristen erlebbar machen. Der Antragssteller sollte Erfahrungen bei der Organisation von Veranstaltungen vorweisen können und muss Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung geben.
An wen muss ich mich wenden?
Frau Beckert
Telefon: (03381) 58 70 61
E-Mail: kerstin.beckert@stadt-brandenburg.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Förderung der Freien Kulturarbeit, Antragsfrist: spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme.
Förderung von kulturellen Veranstaltungen (Stadtfeste), Antragsfrist: 30. September des Vorjahres.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie der Stadt Brandenburg an der Havel zur Förderung der Freien Kulturarbeit
- Richtlinie der Stadt Brandenburg an der Havel zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen (Stadtfeste)
- Allgemeine Förderungs- und Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuwendungen der Stadt Brandenburg an der Havel (AFBG)