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Die städtische Kulturförderung, umfasst Zuwendungen zur Förderung von künstlerischen und kulturellen Aktivitäten und Angeboten im Stadtgebiet. Zweck der Projektförderung ist es, eine vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten und zu fördern sowie neue Impulse zu setzen.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt Brandenburg an der Havel als Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Leistungsbeschreibung

Förderung der freien Kunst und Kultur

Dem Kulturbüro der Stadt Brandenburg an der Havel stehen jedes Jahr städtische Mittel zur Förderung kultureller Projekte zur Verfügung.

Projekte sind zeitlich begrenzte Vorhaben. Es handelt sich um Projekte und Vorhaben in den Bereichen und Handlungsfeldern Bildende Kunst, Musik, Literatur, Film, Darstellendes Spiel, Tanz, Kulturelle Bildung, Ausstellungen, Stadtgeschichte, Sozio- und Stadtteilkultur, Stadtfeste/ Festivals sowie interdisziplinäre Projekte.

Die Anträge sind spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme, Anträge auf Betriebskostenzuschüsse bis zum 01. Oktober des Vorjahres mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen einzureichen.