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Mietpreisüberwachung


Leistungsbeschreibung

Die Kontrolle der zulässigen Miethöhe wird in den geförderten Wohnungsbeständen von Amts wegen durchgeführt. Darüber hinaus besteht für Mieter, auch im freien Wohnungsbestand, die Möglichkeit die Überprüfung der zulässigen Miethöhe im Amt für Jugend und Soziales zu beantragen.

  • E-Mail: wohnungswesen@stadt-brandenburg.de
    Fax: 03381 / 58 50 84
    (E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher MItteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung)
  • z. Z. nicht besetzt
    Telefon: 03381 / 58 50 67
    Wiener Str. 1, Zi. 115
  • Herr Pfahl
    Telefon: 03381 / 58 50 62
    Wiener Str. 1, Zi. 114

  • Mietvertrag
  • ggf. Mitteilungen über Mieterhöhung etc.

  • Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. Wohnungsförderungsgesetz (WoFG)
  • Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Wirtschaftsstrafgesetz
  • ggf. Förderrichtlinien

Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.