Mietpreisüberwachung
Mietpreisüberwachung
Leistungsbeschreibung
Die Kontrolle der zulässigen Miethöhe wird in den geförderten Wohnungsbeständen von Amts wegen durchgeführt. Darüber hinaus besteht für Mieter, auch im freien Wohnungsbestand, die Möglichkeit die Überprüfung der zulässigen Miethöhe im Amt für Jugend und Soziales zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
- E-Mail: wohnungswesen@stadt-brandenburg.de
Fax: 03381 / 58 50 84
(E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher MItteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung) - z. Z. nicht besetzt
Telefon: 03381 / 58 50 67
Wiener Str. 1, Zi. 115 - Herr Pfahl
Telefon: 03381 / 58 50 62
Wiener Str. 1, Zi. 114
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Mietvertrag
- ggf. Mitteilungen über Mieterhöhung etc.
Rechtsgrundlage
- Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. Wohnungsförderungsgesetz (WoFG)
- Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Wirtschaftsstrafgesetz
- ggf. Förderrichtlinien
Anträge / Formulare
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.