Mietpreisüberwachung
Mietpreisüberwachung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Kontrolle der zulässigen Miethöhe wird in den geförderten Wohnungsbeständen von Amts wegen durchgeführt. Darüber hinaus besteht für Mieter, auch im freien Wohnungsbestand, die Möglichkeit die Überprüfung der zulässigen Miethöhe in der Fachgruppe Soziales und Wohnen zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
- E-Mail: wohnungswesen@stadt-brandenburg.de
Fax: 03381 / 58 50 84
Antragstellung per E-Mail und Fax nicht möglich. E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher MItteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. - Frau Hirtzel
Telefon: 03381 / 58 50 67
Wiener Str. 1, Zi. 115 - Frau Drechsler
Telefon: 03381 / 58 50 62
Wiener Str. 1, Zi. 114
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Mietvertrag
- ggf. Mitteilungen über Mieterhöhung etc.
Rechtsgrundlage
- Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), i.V.m. Wohnungsförderungsgesetz (WoFG)
- BGB
- Wirtschaftsstrafgesetz
- ggf. Förderrichtlinien
Anträge / Formulare
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.