Leistungsbeschreibung


Die Stadt lässt die öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze entsprechend der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung reinigen und winterdienstlich warten. Für diese Leistungen werden von den Grundstückseigentümern Gebühren erhoben.

An wen muss ich mich wenden?