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Baumfällgenehmigung Erteilung


Leistungsbeschreibung

Unsere Leistungen sind:

  • Genehmigungen/ Ausnahmegenehmigungen zum Schnitt/ zur Fällung von Bäumen und Gehölzen
  • Beratung zum Erhalt von Bäumen
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten Baumschutz
  • Schachtgenehmigungen im Wurzelbereich von Bäumen

Auskünfte und Informationen zum Baumschutz und zu Baumfällgenehmigungen erhalten Sie unter der u.g. Adresse.

Wenn Sie einen geschützten Baum fällen oder zurückschneiden möchten, müssen Sie dazu im Voraus eine Genehmigung beantragen. Reichen Sie dazu einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle ein und begründen Sie Ihr Vorhaben.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sind. Sie erhalten von der zuständigen Stelle nach Abschluss des Verfahrens entweder eine Genehmigung (gegebenenfalls mit Auflagen) oder einen Ablehnungsbescheid. Auch über die Höhe der Gebühr wird entschieden.

Wenn Sie den Baum ohne eine Genehmigung fällen, zurückschneiden oder beschädigen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro gegen Sie eingeleitet werden.

  • Antrag
  • Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin, falls Sie nicht selbst Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks sind